Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage,
in der HAMBURGER STONES-TICKET-AFFÄRE (https://www.stones-club-aachen.com/?s=hamburg)
hatten wir jüngst mit Beitrag vom 17. August 2023 darüber berichtet, dass sich nunmehr der BGH mit der Angelegenheit beschäftigt, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen und nachlesen könnt.
> https://www.stones-club-aachen.com/es-gibt-aktuelles-zur-hamburger-stones-freiticket-affaere-die-hamburger-morgenpost-berichtet/ !
Unser Stones-Club-Mitglied Hanna Tabolski (https://www.stones-club-aachen.com/?s=hanna+tabolski) hat uns nunmehr den aktuellsten Stand der Angelegenheit mit Übersendung des nachstehenden Beitrags zukommen lassen, wofür wir ein herzliches Dankeschön sagen.
Leipzig
Bundesgerichtshof verhandelt über Ticket-Affäre
Das Archivbild zeigt den damaligen Tour-Start der Rolling Stones am 09.09.2017 in Hamburg. © dpa / picture alliance / Carsten Rehder/dpa/Artchivbild
Von dpa
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Leipzig – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag über die Affäre um Rolling-Stones-Freikarten für das Bezirksamt Hamburg-Nord verhandelt.
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig muss entscheiden, ob ein Urteil des Landgerichts Hamburg zu den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Großveranstaltung Bestand hat. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt. Es geht um Freikarten im Wert von rund 15 000 Euro, die der Veranstalter dem Bezirksamt Hamburg-Nord überlassen hatte – mutmaßlich, um die Höhe des Entgelts für die Nutzung des Konzertgeländes zu beeinflussen.
Das Landgericht hatte den ehemaligen Leiter des Bezirksamts vergangenes Jahr wegen Vorteilsnahme und -gewährung zu einer Geldstrafe verurteilt. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue war er freigesprochen worden. Sein damaliger Stellvertreter hatte wegen Vorteilsannahme und Beihilfe ebenfalls eine Geldstrafe erhalten. Zwei weitere Angeklagte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren, wurden freigesprochen. Ihnen war Bestechung vorgeworfen worden. Ein Urteil des BGH wird am Donnerstag erwartet. © dpa