BUNDESVERFASSUNGSGERICHT LEHNT UNSERE VERFASSUNGSGERICHTSBESCHWERDE MIT DEM AZ.: – 1 BvR 169/13 – ZUM ÄNDERUNGSGESETZ DES NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZES VON NRW MIT EINSTIMMIGEM BESCHLUSS VOM 07. FEBRUAR 2013 AB!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer beiden Homepages,
am heutigen Tage erreichte den Unterzeichner der Ablehnungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu unserer Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde vom 15. Januar 2013, die Ihr per Mausklick auf den nachstehenden Link noch einmal erinnernd aufrufen könnt:
Nach gut einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht den nachstehenden Beschluss gefasst:
„ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvR 160/13 –
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
- des Herrn Manfred E n g e l h a r d t
Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen,
2. des Herrn B…,
3. des Herrn H…,
4. des Herrn L…,
5. des Herrn P…,
6. der Frau M…,
7. des Herrn G…,
8. des Herrn M…,
9. der Frau W…,
10. der Frau B…,
11. des Herrn S…
gegen das Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW vom 4. Dezember 2012 (GV.NW S 633 ff.)
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht durch
die Richter Gaier,
Schluckebier,
Paulus
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473) am 7. Februar 2013 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung
Angenommen, weil sie unzulässig ist.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Geier Schluckebier Paulus“
Das ist der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zu unserer 27 Seiten starken und wohlsubstantiierten Verfassungsgerichtsbeschwerde. Die Richter sind hier noch nicht einmal auf die Gründe eingegangen, weshalb sie unsere Verfassungsgerichtsbeschwerde für unzulässig halten.
Und das Bundesverfassungsgerichtsgesetzt gibt ihnen dazu auch die Möglichkeit, sich auf wenige Ablehnungszeilen ohne besondere Begründung beschränken zu können.
Diese liegen in den §§ 93a und 93 b BVerfGG, wie Ihr nach den Klicks auf die beiden nachstehenden Links selbst nachlesen könnt:
http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93a.html und http://dejure.org/gesetze/BverfGG/93b.html .
WIE GEHT ES JETZT WEITER?
- Herr Gerd Bouge´ und der Unterzeichner laden zu einem weiteren Treffen –wie bereits angekündigt- mit interessierten Wirtinnen und Wirten sowie mit rauchenden und nichtrauchenden Gästen in die Gaststätte „KIEK IN“, Bischofstr. 43, 52223 Stolberg-Büsbach, ein. Der Termin wird in den nächsten Tagen bekanntgegeben.
- Die Möglichkeit der Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird bei diesem Treffen, zu dem auch ein bekannter Rechtsanwalt eingeladen wird, erörtert werden.
- Diesen erneuten Termin kombinieren wir dann wieder mit einer Medienkonferenz.
- Es sind noch einige Verfassungsbeschwerden zu diesem Rauchverbot angekündigt, wie Ihr unter http://www.derwesten.de/staedte/essen/essener-wirte-wollen-rauchverbot-beim-bundesverfassungsgericht-stoppen-id7624543.html anklicken und lesen könnt. Sofern hier tatsächlich Klagen eingereicht worden sind, bleibt auch deren Ausgang noch abzuwarten, auch wenn diese ebenfalls negativ beschieden werden. Vielleicht können wir ja mit diesen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer eine gemeinsame PHALANX GEGEN DAS RAUCHVERBOT bilden!?
Ans Aufgeben denken wir nicht; denn in gut zwei Monaten greift dieses in die persönliche Freiheit eingreifende Rauchverbot in NRW! Wir wollen die restliche Zeit für weitere Aktionen nutzen!
Mit kollegialen und mit stoned Grüßen Manni Engelhardt –AK-Koordinator- & -Stones-Club-Manager-
Pingback: Erste Pressestimmen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts | Rolling Stones Club Aachen / Stolberg
Pingback: Erste Pressestimmen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu unserer Beschwerde | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen