Toll, Toller, “JURISTISCHES TOLLHAUS”: Muss Friedhelm Adolfs jetzt trotz BGH-Beschluss seine Wohnung räumen?

Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter/innen gegen das total GRÜN/ROTE-RAUCHVERBOT in NRW,

Toll, Toller, “Juristisches Tollhaus”!

Unlängst berichteten wir als “Initiative gegen das totale Rauchverbot in NRW“ (https://www.stones-club-aachen.com/category/rauchverbot/), die Mitglied im Komitee zur Wahrung der Bürgerrechte e.V. ist, über den Erfolg des Friedhelm Adolfs vor dem BGH als Etappensieg, wie Ihr es nach dem Anklicken des hier stehenden Links noch einmal aufrufen könnt:: https://www.stones-club-aachen.com/2015/02/19/etappensieg-fuer-friedhelm-adolfs-vor-dem-bgh/!

Heute nun ist der BILD-Zeitung zu entnehmen, dass Friedhelm Adolfs nunmehr doch aufgrund eines vollstreckbaren Amtsgerichtsbeschlusses, der vorgeblich bei der BGH-Entscheidung unbeachtsam geblieben sein soll, am 24. März 2015 seine Wohnung räumen soll.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zum entsprechenden Online-Artikel der BILD-Zeitung vom heutigen Tage:

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/vollstreckungsverfahren/raucher-friedhelm-soll-aus-seiner-wohnung-fliegen-40102980.bild.html?fb_ref=Default!

Das „Juristische Tollhaus in der Bananenrepublik Deutschland“ lässt wieder einmal kräftig grüßen.

Friedhelm Adolfs geht selbstverständlich gegen diese, gelinde gesagt, missliche Justiz-Posse vor.

Wir werden ihn unterstützen und fortlaufend darüber weiter berichten.

Für die Initiative

gez. Manni Engelhardt –Sprecher-   &     gez. Gerd Bougé -2. Sprecher-

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