G20-Gegner/Innen haben sich mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg auf THE ROLLING STONES berufen!

Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage,

sicherlich erinnert Ihr Euch noch an unseren Artikel vom 23. Mai 2017, worin wir darauf aufmerksam gemacht haben, dass die G20-Gegner/Innen sich in Hamburg auf THE ROLLING STONES beriefen, deren NO FILTER-Konzert (https://www.stones-club-aachen.com/category/stones-tour-2017/) mit ca. 80.000 zu erwartenden Fans genehmigt worden ist,

http://www.mopo.de/image/26885906/2x1/940/470/b32f03465ce78a6d72f60cfbf6f4272c/pP/rs-hamburg-170509228.jpg

(Foto aus: http://www.mopo.de/hamburg/ausgehen/buehne—show/stones-konzert-im-stadtpark-materialschlacht-auf-der-gruenen-wiese-26885866)

die Protestkundgebung der G20-Gegner/Innen aber nicht.

Den Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

https://www.stones-club-aachen.com/2017/05/23/bild-zeitung-verlost-100-no-filter-konzert-freitickets-g20-gegner-berufen-sich-in-hamburg-auf-die-stones/ !

Seit gestern steht fest, dass die G20-Gegner/Innen genau mit dieser Argumentation beim Verwaltungsgericht Erfolg hatten.Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zum entsprechenden Online-Artikel in Im MAGAZIN WELT:

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article165339442/Bezirksamt-darf-Protestcamp-im-Stadtpark-nicht-verbieten.html

Mit Sicherheit werden sich die G20-Gegner/Innen auch in der nächsten Instanz auf THE ROLLING STONES berufen.

Und den STONES wird das auch so recht sein, wie wir es einschätzen.

http://blog.leonardcohen.de/wp-content/uploads/2017/05/RS-2017-vvk-3.jpg

Manni Engelhardt -Stones-Club-Manager-

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