ETAPPENSIEG FÜR FRIEDHELM ADOLFS VOR DEM BGH!

Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Mitstreiter/Innen gegen das totale GRÜN/ROTE-RAUCHVERBOT in NRW,

als „Initiative gegen das totale Rauchverbot in NRW“ (https://www.stones-club-aachen.com/category/rauchverbot/), die Mitglied im „Komitee zur Wahrung der Bürgerrechte e. V.“ (http://www.komitee-bürgerrechte.de/*) ist, berichteten wir noch am gestrigen Tage über das bevorstehende Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Sachen „Friedhelm Adolfs“ (https://www.stones-club-aachen.com/?s=friedhelm+adolfs), wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen könnt:

> https://www.stones-club-aachen.com/heute-entscheidet-der-bgh-in-sachen-friedhelm-adolfs-ueber-ein-weiteres-stueck-demokratieabbau-oder-ueber-das-gegenteil/ !

Seit gestern Nachmittag steht das Urteil fest. Es kann als Etappensieg für Friedhelm Adolfs bezeichnet werden. Die Richter hoben die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf auf und wiesen den Fall zur genaueren Prüfung an eine andere Kammer des Landgerichtes Düsseldorf zurück.

Der BGH hat in seiner diesbezüglichen Entscheidung darauf verwiesen, dass eine einzige Zeugenaussage darüber, dass Adolfs nicht gelüftet habe und die vollen Aschenbecher nicht geleert habe, nicht ausreichend sei. Dabei soll diese Kritik „scharf“ durch die vorsitzende Richterin Karin Milger vorgetragen worden sein.

Wie auch immer, mit dieser Entscheidung baut der BGH zunächst einer Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde durch Kollegen Adolfs vor. wäre nämlich die Entscheidung des BGH gegenteilig ausgefallen, wäre sie ein juristischer Mosaik-Stein mehr dafür gewesen, dass wir in einer „Bananenrepublik Deutschland“ leben!

Nachstehend haben wir Euch einen Link mit gepostet, der Euch nach dem Anklicken zur Online-Berichterstattung der „FAZ“ zum Thema führt:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/bgh-kuendigung-des-rauchers-friedhelm-adolfs-muss-ueberprueft-werden-13435973.html !

Eine Pressemitteilung des BGH selbst ist bis dato noch nicht erfolgt. Der nachstehende Link führt Euch zum entsprechenden Text des BGH, so wie er am heutigen Tage (Donnerstag, den 19.02.2015, 10.45 Uhr) Stand ist:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70257&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf !

Sobald das Urteil schriftlich abgesetzt ist, werden wir uns näher damit befassen und weiter dazu berichten.

Zunächst bleibt uns die Gratulation an Friedhelm Adolfs!

Für die Initiative

gez. Manni Engelhardt -1. Sprecher- & gez. Gerd Bougé -2. Sprecher-

*) Anmerkung: Das Bürgerkomitee hat zwischenzeitlich seine Homepage gelöscht!

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Eine Antwort zu ETAPPENSIEG FÜR FRIEDHELM ADOLFS VOR DEM BGH!

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