ERGEBNISSE DER II. VERANSTALTUNG GEGEN DAS TOTALE RAUCHVERBOT IN NRW:

Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde unserer beiden Homepages,

wir haben jetzt eine Fülle von Aktionen, Medienberichte und Artikel unserer Aktivitäten gegen das totale Rauchverbot, das zum 1. Mai 2013 in NRW greifen soll berichtet, wie Ihr es unschwer durch einen Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und somit in Erinnerung rufen könnt: https://www.stones-club-aachen.com/?s=rauchverbot !

Gestern nun fand die zweite Versammlung, die mit einer Pressekonferenz verbunden war, im Beisein unseres Rechtsanwaltes Dr. Helmut Reitz, Rotter Bruch 4 52068 Aachen (www.rechtsanwaelte-reitz.de) im Bistro „KIEK IN“, Bischofstr. 43, 52223 Stolberg-Büsbach, statt. Neben etlichen Gastwirtinnen und Gastwirten (Leider viel zu wenige!!!), waren auch Herr Sasna Boljic (Referent des DEHOGA im Außendienst) www.dehoga-nr.de und Herr Rechtsanwalt Johannes Latz, Marlowstr. 4, 50668 Köln (www.kanzlei-latz.de) anwesend. Ferner waren Vertreter der PIRATENPARTEI Stolberg (www.piratenpartei-aachen.de) anwesend, die sich ausdrücklich mit unserem Anliegen solidarisch erklärten.

Nach einem herzlichen Dank an die Rechtsanwälte und nach entsprechend einführenden Worten des Unterzeichners und der Begrüßung durch Herren Gerd Bouge´, dem Gastwirt des „KIEK IN“, wurde

nachstehendes, weiteres Vorgehen besprochen:

  1. Rechtsanwalt Dr. Reitz wird eine Sondierung der Möglichkeiten zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) vornehmen und in Kürze über die Relevanz einer derartigen Klage berichten.
  2. Vertreter von Verbänden sollen ebenfalls zwecks Unterstützung einer derartigen Klage in die Sondierung einbezogen werden. Hier sagte Herr Boljic vom DEHOGE seine Unterstützung zu.
  3. 13 Anwesende unterschrieben eine Erklärung auf Zahlung eines Kostenbeitrages von 50, — € pro Person im Falle der Möglichkeit bzw. der Einleitung einer Klage beim EUGH.
  4. Um weitere Unterstützerinnen und Unterstützer soll geworben werden.

Folgende Unterstützungserklärung kann unterschrieben werden und an Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen postalisch gesendet werden:

FÜR DEN FALL, DASS DIE PRÜFUNG AUF RELEVANZ EINER KLAGE BEIM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF DURCH HERRN RA. DR: REITZ POSITIV IST:

Erkläre ich

Vorname:…………………………….Familienname:………………………………:Straße:……………………………….Postleitzahl/Ort…………………..

Zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenreche gegen das Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutzgesetz von NRW, das am 1. Mai 2013 in Kraft treten soll,  mit meiner Unterschrift mein Einverständnis zum Mittragen eines Kostenbeitrages zur Finanzierung dieser Klage in Höhe von 50, — EURO.

Datum:……………………………..           Unterschrift…………………………………………

Hierbei bleibt anzumerken, dass die Zahlung von 50, — € pro Person erst dann erfolgen soll, wenn nämlich feststeht, dass die Relevanz einer derartigen Klage gegeben ist. Diese Mitteilung erfolgt dann durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Reitz.

Weitere Berichterstattungen zu diesem Thema werden kontinuierlich auf unsere Homepages gepostet.

Mit kollegialen und stonigen Grüßen Manni Engelhardt –Club-Manager- & -AK-Koordinator-

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3 Antworten zu ERGEBNISSE DER II. VERANSTALTUNG GEGEN DAS TOTALE RAUCHVERBOT IN NRW:

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