EINLADUNG ZUR MEDIENKONFERENZ: “GASTWIRTE SOWIE GÄSTE WEHREN SICH GEGEN DAS AB DEM 1. MAI 2013 IN NRW GELTENDE TOTALE RAUCHVERBOT IN KNEIPEN!”

EINLADUNG an die Damen und Herren der Medien zu einer Medienkonferenz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Mai 2013 soll in Nordrhein-Westfalen das durch die Landtagsmehrheit von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beschlossene Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutzgesetz in NRW in Kraft treten. Wie wir, der Gastwirt Gerd Bouge´ mit seinen Kolleginnen und Kollegen und das Rolling Stones – Club – Management des Rolling-Stones-Club Aachen / Stolberg, meinen, eine desaströse Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in NRW, die auch einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt und gleichzeitig die Existenzvernichtung vieler Gaststätten / Eckkneipen bedeuten wird. Hiergegen werden wir uns mit einer Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde wehren, wie Sie unschwer nach dem Anklicken des nachstehenden Links feststellen werden: https://www.stones-club-aachen.com/gastwirte-sowie-gaste-wehren-sich-gegen-das-ab-dem-1-mai-2013-in-nrw-geltende-totale-rauchverbot-in-kneipen/ !

Zur Vorstellung dieser umfangreichen und substantiierten Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde laden wir die Damen und Herren der Medien hiermit frühzeitig und herzlich

für MONTAG, DEN 14. JANUAR 2013, 15.00 UHR, GASTSTÄTTE „BISTRO KIEK IN“, BISCHOFSTR. 43, 52223 STOLBERG-BÜSBACH (Telefon Gerd Bouge´ 02402-9058160), ein.

Nach der Medienkonferenz wird diese Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde auf ihren postalischen Weg nach Karlsruhe gesendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können aber noch Unterschriftenlisten, die in diversen Gaststätten ausliegen, zur Unterstützung unserer Aktion unterschrieben werden. Ebenfalls haben wir die Online-Möglichkeit zur Unterzeichnung einer entsprechenden Petition unter https://www.stones-club-aachen.com/petition/ eingerichtet.

Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Interesse sowie Ihr Erscheinen zur Medienkonferenz sagen wir unseren Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Initiatorinnen und Initiatoren i.A.

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen (Handy-Nr.: 017 19 16 14 93)

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3 Antworten zu EINLADUNG ZUR MEDIENKONFERENZ: “GASTWIRTE SOWIE GÄSTE WEHREN SICH GEGEN DAS AB DEM 1. MAI 2013 IN NRW GELTENDE TOTALE RAUCHVERBOT IN KNEIPEN!”

  1. Udo R. sagt:

    Die Crew 13 der Stolberger Piraten, haben sich bereits beim offenem Stammtisch im Dezember gegen ein Rauchverbot ausgesprochen. Die Stolberger Piratenpartei sieht darin eine Bevormundung der Bürger. Die Eckkneipe hat im Rheinland Tradition und so soll es bleiben.

    • Irmtrud Schmitt sagt:

      Ihr solltet Euch unbedingt mit anderen Interessengruppen und Vereinen zusammenschließen, so u.a. mit “info@netzwerk-rauchen,de”. Ihr solltet einen Aufruf über twitter oder facebook starten. Ihr solltet die Gastwirte aus NRW, vor allem in Düsseldorf (Altstadt-Wirte) einbinden.
      Ich selbst (Raucherin, Rechtsanwältin) versuche mich zu engagieren und stelle fest, dass es viele kleine Interessentengruppen gibt, die aber nicht zusammen arbeiten.
      Folgendes Szenario finde ich interessant und könnte ein Gerichtsverfahren gegen das widrige Rauchverbotsgesetz ab 01.05.13 eerfolgreich aussehn lassen, oder wäre sehr medienwirksam:
      In meiner Stammkneipe in Düsseldorf darf noch geraucht werden. Das Wirtsehepaar raucht. Ein Wirt hat in seiner Kneipe Hausrecht. Er dürfte ein Schild an seiner Tür anbringen mit den Worten: “Für Nichtraucher Zutritt verboten”. Wenn ich mich (ab dem 01.05.13) nicht an das Rauchverbot halte sondern einfach weiter rauche, könnte das Ordnungsamt einschreiten. Der Wirt würde mit einer Ordnungsstrafe von € 2.500,00 belastet. Wenn der Wirt sich weigert, diese Ordnungsstrafe zu zahlen, könnte ihm eine Ordnungshaft (Dauer unbekannt) auferlegt werden. Und hier käme das Thema der Verhältnismäßigkeit zum Tragen. Denn ein Straftäter (Vergewaltiger/Raub/Körpervleretzung usw) bleibt bis zu seiner Verhandlung auf freiem Fuß, wenn keine Verdunklungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht. Der Wirt aber, in dessen Kneipe ich “gesetzeswidrig” eine Zigarette angesteckt habe, kommt in Ordnungshaft. Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit. Und ein zweites: Die Diskriminierung von uns Rauchern in der Gesellschaft grenzt schon an Verfolgungswahn, setzt uns mit Straftätern fast gleich und verstößt meiner Ansicht nach in grobem Maße gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz unsere Grundgesetzes.
      Also mein Tipp: Alle Interessentengruppen und Vereine sollten sich zusammenschließen. Sodann sollte “Werbung” bei den Wirten vor allem in der Düsseldorfer Altstadt gemacht werden. Dann sehe ich eine Chance.
      Liebe Grüsse I.Schmitt

  2. Pingback: Club-News vom 9. Januar 2013 | Rolling Stones Club Aachen / Stolberg

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