Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage ,
jüngst haben wir mit Beitrag vom 31. Dezember 2018 unter dem Titel
„Bläst die Regenbogenpresse zum Jahresausklang wieder einmal zur ´GROSSEN HATZ´gegen THE ROLLING STONES?
darüber berichtet, dass ein schwerbehinderter Stones-Fan THE ROLLING STONES in USA zur Anzeige gebracht haben soll.
Der Klick auf den nachstehenden Link blättert Euch den kompletten Beitrag dazu auf.
Wie jetzt unser Stones-Club-Partner-Musikmagazin ROLLING STONE veröffentlicht hat, stellt sich in der Tat die ganze Sache etwas anders dar. Wenn die Berichterstattung im ROLLING STONE stimmt, wovon wir ausgehen, war die Berichterstattung bei VIP.DE in der Tat ein „Sturm im Wasserglas“.
1.1.2019
Konzertveranstalter der Rolling Stones: Anklage wegen Diskriminierung
„Konzertveranstalter der Rolling Stones: Anklage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
Ein New Yorker klagt wegen Verletzung seiner Menschenrechte: Er müsse für Tickets der Rolling Stones zu viel Geld ausgeben, weil die Stones-Veranstalter im Stadion nicht genügend Plätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt hätten.
Foto: WireImage, Anwar Hussein. All rights reserved.
Ein US-Amerikaner hat Klage gegen den Konzertveranstalter der Rolling Stones eingereicht. Klagepunkt: Diskriminiert würden Menschen mit Behinderung. Das berichtet u.a. der „Telegraph“.
Michael Boyajian, 60, behauptet, dass die Stones bzw. deren Konzertveranstalter für Karten für Menschen mit Behinderung bis zu fünfmal so hohe Preise verlangen. Die Klage wurde beim „New York Division of Human Right“ (dt: New Yorker Abteilung für Menschenrechte) eingereicht. Dort ist festgehalten, dass Boyajian 1075 Dollar (zirka 940 Euro) für einen Sitzplatz des New Yorker Met-Life-Stadions zahlen müsste. Die Klage richte sich gegen Concerts West/AEG. 2019 gehen die Stones auf Amerika-Tour. …“
Den kompletten Beitrag im könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.
> https://www.rollingstone.de/konzertveranstalter-der-rolling-stones-anklage-wegen-diskriminierung-von-menschen-mit-behinderung-1607701/ !
Wie jetzt gfestgestellt werden kann, ist es der Veranstalter, der angeigt worden ist und nicht THE ROLLING STONES! Der Kläger, ein ehemaliger Richter, bezieht sich u.a. darauf, dass THE ROLLING STONES selbst schon über 70 Jahre alt seien und somit einer „derartigen Unfairniss“ mehr Augenmaß schenken sollten.
Das Ganze pusht lediglich noch die Aufmerksamkeit zur „USA STONES NO FILTER STADION TOUR 2019“ (https://www.stones-club-aachen.com/category/stones-tour-2019/) hoch! In der Tat ein letztlich für THE ROLLING STONES positiver „Sturm im Wasserglas“!
Wir bleiben am Thema dran und werden zur gegebenen Zeit weiter darüber berichten.
Manni Engelhardt -Stones-Club-Manager-
Mit Deinem „Spürnäschen“ für die Stones hast Du wieder einmal in die Mitte der Scheibe getroffen, lieber Manni. 🙂
Deine Aussage „Die Stones bestimmen nicht alleine die Eintrittspreise. Die Veranstalter bestimmen die Eintrittspreise für Stones-Konzerte mindestens zur Hälfte mit! “ steckt wieder einmal im schwarzen Bereich. Bin einmal gespannt, wie sich dieses Ding weiterentwickelt. Es könnte aus dem Anzeigenerstatter, auch wenn es ein Schwerbehinderter ist, einen Stones-Clown machen.
Es grüßt gleich zum Jahresbeginn aus dem Schwarzwald dein Ex-Kollege recht stonig und wünscht dir und dem Club das Beste für das Jahr 2019
Axel Manze