Die durch das Amtsgericht gewünschte Stellungnahme nach dem abgeschlossenen Gutachterauftrag zum Rechtsstreit ENGELHARDT ./. WEYERMANN wg. der seinerzeitigen Zwangsabschaltung unserer Homepage ist an das Amtsgericht Aachen gegangen!

Liebe Stones-Club-Mitglieder, liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage,

in dem durch uns angestrengten Amtsgerichtsverfahren ENGELHARDT ./. WEYERMANN (https://www.stones-club-aachen.com/?s=engelhardt+.%2F.+weyermann)

hatten wir zuletzt mit Beitrag vom 04.09.2023 berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> https://www.stones-club-aachen.com/im-proress-engelhardt-weyermann-stones-club-homepage-hat-der-gutachter-die-loeschung-der-datensicherung-bei-ionos-bestaetigt/ !

Nunmehr hat unsere Rechtsanwältin den nachstehende Schriftsatz vom 22. September 2023 an das Amtsgericht Aachen gesendet.

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22.09.2023

111 C 46/22

In dem Rechtsstreit
Engelhardt ./. Weyermann

verstehen wir die Ausführungen des Sachverständigen dergestalt, dass keinerlei Datensicherungen bei IONOS mehr vorliegen. Der konkrete Zeitpunkt der Datenlöschung ist durch den Sachverständigen allerdings nicht festgestellt worden.
Soweit der Beklagte somit nicht selbst noch eine Datensicherung vor Löschung vorgenommen hat, ist die Datenbank einschließlich aller Daten jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt unwiderruflich gelöscht und es besteht keine Möglichkeit zur Rekonstruktion.
-2-
Der Beklagte selbst hat erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 21.09.2022 angegeben, dass er die Datenbank vollumfänglich nach Beendigung des einstweiligen Verfügungsverfahrens gelöscht habe. Weder in der Klageerwiderung noch in den weiteren Schriftsätzen hat der Beklagte die Löschung der Datenbank erwähnt. Noch mit Schriftsatz vom 19.08.2022 hat der Beklagte vortragen lassen, dass der Kläger jedenfalls nicht die Herausgabe der gesamten Datenbank geltend machen könne (Schriftsatz des Beklagten vom 19.08.2022, S. 8 Ziffer 6). Der Beklagte hatte somit jedenfalls bis zum 19.08.2022 entweder die Datenbank oder eine etwaige Sicherung tatsächlich noch nicht gelöscht oder aber bis zur mündlichen Verhandlung bewusst den Anschein erweckt, noch im Besitz der Datenbank oder einer Sicherungskopie zu sein. Der weitere Schriftsatz des Beklagten vom 19.08.2022, in welchem erstmals die Löschung der Daten erwähnt wird, wurde dem Gericht und der Klägerseite erst in der
mündlichen Verhandlung vorgelegt. Eine eidesstattliche Versicherung des Beklagten vom 02.01.2023 (B10), die im Schriftsatz des Beklagten vom 19.09.2023 erwähnt wird, liegt hier nicht vor! Da jedenfalls zum Stand heute die Daten offenbar unwiderruflich gelöscht sind, liegt ein erledigendes Ereignis vor. Im Hinblick auf den Klageantrag zu 1. und 2. erklären wir daher den Rechtsstreit für erledigt und beantragen, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
-3-
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, da er in Kenntnis dessen, dass der Kläger ein Interesse an der Herausgabe der Datenbank hat, diese unwiderruflich gelöscht hat. Der Zeuge Jansen hat bestätigt, dass er den Beklagten darüber informiert hat, dass die Daten auf dem USB-Stick fehlerhaft und unvollständig waren und dass er ihn um erneute Überlassung der Datenbank gebeten hatte. Unstreitig wurde der Beklagte vor Löschung der Datenbank noch im Dezember 2021 zur Mitwirkung an der Übertragung der Datenbank aufgefordert. Dabei wurde der Beklagte auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Daten bislang nicht übertragen
wurden.
Beweis: Anlagen K2-K4 zur Klageschrift
Dass der Kläger ein erhebliches Interesse an den Daten hatte, wurde spätestens durch Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens offensichtlich. Der Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt auf die anwaltlichen Schreiben reagiert. Er hat zu keinem Zeitpunkt vorgerichtlich erklärt, dass er die Datenbank gelöscht habe. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in einem weiteren Prozess bleibt vorbehalten, soweit der Umfang des bisher entstandenen und des noch entstehenden Schadens absehbar ist. Bislang ist noch nicht abschließend feststellbar, in welchem Rahmen eine Rekonstruktion der Internetpräsenz noch ermöglicht werden kann und welche Daten (insbesondere Berichte, Lichtbilder und Videos) nicht mehr aus anderen Quellen bezogen werden können und somit endgültig verloren sind.

gez. Rechtsanwältin

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Auf unserer kommenden stones-club-öffentlichen Präsidiumssitzung werden wir weitere Infos – u. a. den einseitigen Schriftsatz der Gegeseite – dazu zur Kenntnis bringen!

Diese Sitzung findet am MITTWOCH, D., 27.09.2023, 18.00 UHR, in unserem Club-Domizil “GASTHAUS “ZUR BARRIERE” statt.

Eine separate Einladung dazu wird am morgigen Tage (26.09.2023) auf unserer Homepage gepostet stehen.

Sobald das Amtsgericht  einen weiteren Beschluss gefasst hat, werden wir diesen auf unsere Homepage posten.

Manni Engelhardt -Stones-Club-Manager-

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4 Antworten zu Die durch das Amtsgericht gewünschte Stellungnahme nach dem abgeschlossenen Gutachterauftrag zum Rechtsstreit ENGELHARDT ./. WEYERMANN wg. der seinerzeitigen Zwangsabschaltung unserer Homepage ist an das Amtsgericht Aachen gegangen!

  1. Lotte Fechter sagt:

    Lieber Manni,
    ein sehr guter Schriftsatz, der das berechtigte Begehren auf den Punkt gebracht hat. Wenn erforderlich, sollte ein Berufungsverfahren möglich sein. Für finanzielle Unterstützung würde auch ich auf jeden Fall weiter mit Sorge tragen.
    Der Clubblog ist mit das wichtigste Instrument für ein internationales Miteinander unserer Clubmitglieder. Niemand darf das Recht haben, diesen ungestraft zu zerstören.
    Stonigst grüßt
    Lotte Fechter

  2. Christian Edelbauer sagt:

    Liebe Lotte Fechter,
    deinen Worten zum Zivilverfahren unseres Stones-Club-Managers gegen Herrn Weyermann kann ich mich als Stonesclubmitglied nur anschließen. Auch ich bin der Meinung, dass unsere Clubwebseite ein ganz wichtiges Instrument zur Information und Kommunikation unseres Clubs ist, zumal sie als Blog täglich die aktuellsten Infos zu den Stones und über den Club bietet. Das sucht seinesgleichen!
    Da unterstreiche ich deinen Satz ” Niemand darf das Recht haben, diesen ungestraft zu zerstören.” ganz dick.
    Mit lieben Grüßen
    Christian Edelbauer

  3. Axel Manze sagt:

    Hallo Manni, mein alter KD-Kollege & Rockhaudegen,
    den Schriftsatz an das Gericht begrüße ich vollumfänglich. Da kommen das Gericht und der Beklagte nicht so einfach dran vorbei. Das sind Fakten, die nicht ignoriert werden können. Und wenn das Gericht sie ignorieren sollte, dann gibt es ja auch noch das sogenannte Berufungsverfahren.
    Dafür bin ich auch weiterhin bereit, einen Geldbetrag zu spenden.
    Wir sollten die Entscheidung des Gerichts getrost abwarten. 🙂
    Rockig grüßt dich vom sonnigen Bodensee
    dein Axel Manze

  4. Klaas Visser sagt:

    Beste Manni,
    Mijn Dutch Stones-vrienden zijn ook bereid een donatiebedrag in te zamelen als je dat goed vindt. Ik overhandig het dan graag persoonlijk aan u. Wellicht is dit ook mogelijk als onderdeel van een clubreisje naar Groningen. Laat me alsjeblieft weten wat je ervan vindt.
    Met steenachtige groeten…
    Klaas Visser

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