Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Clubmitglieder, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage,
wie Ihr dem nachstehend geposteten Artikel vom heutigen Tage aus der Aachener Zeitung unter der Rubrik „AUCH DAS GIBT`S“ entnehmen könnt, hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Entscheidung gegen einen offensichtlichen Fan der ROLLING STONES getroffen, der, statt sich selbst, seinem Pferd das Logo der allergrößten, allerbesten und dienstältesten Rockband aller Zeiten und des Universums auf einem der hinteren Schenkel eintätowieren lassen wollte.
Da fragen wir uns, weshalb sich dieser Fan nicht selbst die Stones-Zunge, wie unser EHRENMITGLIED Helmut Johr es seinerzeit getan hat (https://www.stones-club-aachen.com/ausfahrt-zu-helmut-johr/#comment-2135/) , auf einen oder auf beide Oberarme tätowieren lässt, anstatt damit sein Pferd zu quälen. Und wenn er selbst schon diese Tätowierung hat, sollte das genügen; denn letztendlich sagen die ROLLING STONES ja auch „TATTOO YOU“ (https://www.stones-club-aachen.com/?s=tatto+you) und schließen damit explizite aus, dass auch die Tiere tätowiert werden sollen!
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, dessen Aktenzeichen Ihr dem nachstehenden Artikel entnehmen könnt, halte ich als Club-Manager für absolut richtig!
Mit stoned Grüßen Euer Manni Engelhardt –Club-Manager-