Aktionsbündnis “Wir sind Helmut” nimmt Stellung!

 
Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage, liebe Mitstreiter/Innen gegen das GRÜN/ROTE-NRW-TOTALRAUCHVERBOT,
 
zu den jüngsten Vorgängen um die Känzelung der Veranstaltung “ROCK GEGEN RAUCHVERBOT”, die wir als Herausforderung ganz besonders für unsere Demonstration am 09. Mai 2014 nach dem Motto “JETZT ERST RECHT!” ansehen, erreichte uns heute die nachstehende Stellungnahme des Aktionsbündnisses “Wir sind Helmut”, die wir in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.
Manni Engelhardt -Sprecher der “Inititiative gegen das totale Rauchverbot in NRW”-
————————————————————————————————————————————————-
 
OFFENER BRIEF an die Medien:
 
Aachener Stadtverwaltung setzt Veranstalter von Demonstration und Rock gegen
Rauchverbot unter Druck.
Laut den Aussagen des Veranstalters der Demonstration gegen das Nichtraucherschutzgesetz
und der Veranstaltung „Rock gegen Rauchverbot“ sowie den beigefügten Schriftsätzen,
versucht die Stadtverwaltung in Aachen eine angemeldete und bereits genehmigte
Demonstration und Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes zu unterdrücken.
 
Es wurden der Veranstalter, sowie auch eine beteiligte Wirtin, mit Androhungen so unter Druck gesetzt, dass letztendlich die Veranstaltung „Rock gegen Rauchverbot“ kurzfristig abgesagt werden musste.
 
So geht auch offiziell die im Grundgesetz verankerte, freiheitlich-demokratisch geregelte Meinungsfreiheit per angeblichen Gesetzesverstoß den Bach runter!
 
Mal abgesehen davon, dass selbst das Rauchverbot nichts am Hausrecht des Wirtes ändern dürfte, wonach dem freisteht, ob er einem Gast Zutritt gewährt, oder verweigert.
 
Eine unglaubliche Frechheit, die sich so in vielen Lokalen schon vorher abgespielt hat.
 
Es wird hier genauso verfahren, wie mitunter bei den sogenannten Helmut Partys schon mehrfach zu beobachten war, dass Wirte und Beteiligte einer Versammlung nach Art. 8 GG so eingeschüchtert werden, dass sie im Endeffekt klein beigeben und ihre Veranstaltung auflösen oder gar absagen.
 
Es wurden in dem Zusammenhang schon mit hohen Bußgeldern und sogar mit Konzessionsentzug gedroht.
Dies ist unseres Erachtens ein Eingriff in das Grundrecht, was diesen Behörden gar nicht
zusteht.
 
In diesem Zusammenhang erwägen wir eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, wegen Eingriffs in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
 
Hierzu verweisen wir auf § 21 VersG sowie auf § 344 StGB.
 
Mit freundlichen Grüßen
Aktionsbündnis „Wir sind Helmut“
ViSdP Gerald Rademacher”
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Rauchverbot veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.