In der Klageangelegenheit ENGELHARDT ./. WEYERMANN in Sachen STONES-CLUB-HOMEPAGE hat das Amtsgericht Aachen einen Beweisbeschluss erlassen!

Liebe Stoness-Club-Mitglieder, liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage,

in dem Rechtsstreit ENGELHARDT ./. WEYERMANN mit dem Aktenzeichen 111 C 46/22 (https://www.stones-club-aachen.com/?s=engelhardt+.%2F.+weyermann) hat das Amtsgericht Aachen am 22. März 2023 einen Beweisbeschluss erlassen, der uns am gestrigen Montag (27.03.2023) durch unsere Anwaltskanzlei zugestellt worden ist.

(Das Foto des Stones-Club-Systemadministrators Lutz Jansen zeigt das komplette Stones-Club-Präsidium nenst einigen weiteren Stones-Club-Mitgliedern vor dem Eingang zum Justizzentrum am 21.09.22, dem Tag der mündlichen Verhandlung.)

Da wir Euch ja zugesichert hatten, die Beschlüsse des Gerichts zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage zu posten, haben wir dies selbstverständlich nachstehend veranlasst.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++ 

Hier die Abschrift der beglaubigten Abschrift:

 

111 C 46/22                              Beglaubigte Abschrift

                                                              

                                        Amtsgericht Aachen

                                           Beweisbeschluss

                                                          In dem Rechtsstreit                                                                                                                                                                                                                    Engelhardt gegen Weyermann

hat das Amstsgericht Aachen

am 22.03.2023

durch die Richterin am Amtsgericht Rößler

beschlossen:

I.

Nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist das Gericht der Auffassung, dass der Beklagte aus dem zwischen den Parteien bestehenden Gefälligkeitsverhältnis verpflichtet ist, in zumutbarem Umfang an der Datenübertragung mitzuwirken. Eine Entscheidung darüber, was zumutbar ist, kann erst nach Klärung der technischen Gegebenheiten getroffen werden.

II.

Es soll Beweis über folgende Fragen erhoben werden:

a) Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich, um die Daten, deren Herausgabe der Kläger begehrt, vollständig zu übertragen? Insbesondere: Ist es hierzu erforderlich, dass der Beklagte eine Zugriffsmöglichkeit einräumt, die einen Zugriff auch auf andere Daten des Beklagten ermöglicht, und wenn ja, in welchem Umfang? Welcher zeitliche und technische Aufwand und welches etwaige Sicherheitsrisiko ist für den Beklagten mit der Datenübertragung verbunden?

b) Ist die Übertragung der Daten nicht mehr möglich, weil diese vollständig gelöscht wurden und nicht mehr wiederherstellbar sind? Ggf.: Auf welche Weise, mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand und mit welchem Sicherheitsrisiko wäre eine Wiederherstellung der Daten möglich? Sofern eine Übertragung der Daten nicht mehr möglich ist: Wann wurden diese gelöscht

durch

Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens. Zum Sachverständigen wird Herr Dr. Markus a Campo, Försterstraße 25, 52072 Aachen bestellt. Für den Sachverständigen sind Auslagenvorschüsse in Höhe von 2000,00 Euro durch den Kläger und in Höhe von 2000,00 Euro durch den Beklagten jeweils binnen 2 Wochen einzuzahlen.

III.

Nach Auffassung des Gerichts erscheint es aus Gründen der Prozessökonomie sinnvoll, zunächst die Beweislage lit. b zu klären.

Für den Fall, dass die Daten nicht mehr vorhanden und auch nicht mehr wiederherstellbar sind, erscheint es aus prozessökonomischen  Gründen sinnvoll,  die Begutachtung zur Beweisfrage lit. a nicht mehr durchzuführen.

Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, ob der Sachverständige entsprechend angewiesen werden soll.

Rößeler

Beglaubigt

Urkundsbeamer/in der Geschäftsstelle Amtsgericht Aachen

Und nachstehend als PDF eingescannt:

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Die Zahlung des Betrags von 2000,00 Euro wird unverzüglich veranlasst. Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werden wir Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Manni Engelhardt -Stones-Club-Manager-

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu In der Klageangelegenheit ENGELHARDT ./. WEYERMANN in Sachen STONES-CLUB-HOMEPAGE hat das Amtsgericht Aachen einen Beweisbeschluss erlassen!

  1. Axel Manze sagt:

    Hallo Manni, alter KD-Kollege und Stones-Kumpel,
    das Verfahren scheint ja jetzt einen hochinteressanten Stand erreicht zu haben. Darüber zu orakeln, was der Beweisbeschluss letztendlich bringen wird, ist müssig. Fest steht, dass dieser in der Welt ist und immense Kosten zunächst für beide Parteien verursacht. Da sind die bisherigen Spenden aus den Reihen der Club-Mitglieder sicherlich hilfreich. In meinem Umfeld werde ich kräftig zu weiteren Spenden aufrufen. Unsere Homepage hat ja für unseren Club eine Megabedeutung und muss es uns wert sein, für sie zu streiten, nötigenfalls durch alle Instanzen.
    Beste und stonige Grüße vom Bodensee nach Aachen
    Axel Manze (Stones-Club-Mitglied seit 1969)

  2. Lotte Fechter sagt:

    Lieber Axel,
    der Beweisbeschluss versetzt das Amtsgerichtsverfahren tatsächlich in einen höchstinteressanten Stand. Das sehe ich genau so, wie du es in dem Kommentar von soeben zum Ausdruck gebracht hast.
    Unser Stones-Club ist ja mit der Vielzahl seiner Mitglieder breit aufgestellt. Da werde auch ich immer wieder für die finanzielle Unterstützung des Gerichtsverfahrens werben. Es sind ja schon etliche Euros zusammengekommen, die für Manni und das Clubpräsidium eine solide Grundlage zur Weiterführung der Klage bilden.
    Auch ich werde in meinem Umfeld für weitere Spenden werben, denn die seinerzeitige Abschaltung unseres Blogs und die davor eingespielte Werbung für die Landesregierung von NRW und deren Corona-Maßnahmen ist nicht nur aus meiner Sicht ein Mißbrauch unseres Blogs gewesen.
    Herzliche und rockige Grüße
    Lotte Fechter

  3. Manni Engelhardt sagt:

    Liebe Stones-Club-Mitglieder, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unsere Klageverfahrens ENGELHARDT . /. WEYERMANN,
    nochmals möchte ich Euch auch im Namen des Stones-Club-Präsidiums wieder ein herzliches Dankeschön für Euer Engagement in jeglicher Hinsicht aussprechen.
    Ich habe mir erlaubt, nach dem durch das Amtsgericht zu bestellenden Gutachter zu suchen und wurde hier fündig: https://www.m-acampo.de/?cpnb_method=cpnbCookiesAccepted .
    Weiteres in der Sache werde ich zur gegebenen Zeit berichten.
    Mit stonigen Grüßen
    Manni Engelhardt -Stones-Club-Manager-

  4. Bessie Evans sagt:

    As a Stones fan from Canada, I often visit your website. I am following the legal dispute about the illegal use and shutdown of the website with interest. I think it’s good that you’re taking legal action against this. As a Stones fan, I keep my fingers crossed for you.
    Bessie Evans

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.