GASTWIRTE SOWIE GÄSTE WEHREN SICH GEGEN DAS AB DEM 1. MAI 2013 IN NRW GELTENDE TOTALE RAUCHVERBOT IN KNEIPEN!

EDIT: Sie können die Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde hier online unterzeichnen.

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Gewerkschafter/Innen-AK-Homepage, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Stones-Club-Homepage,

am 14. Dezember 2012 ist das „Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW“ paraphiert worden, welches vorher der Landtag mit Mehrheit beschlossen hat. Das Gesetz soll am 01. Mai 2013 in Kraft treten.

Hiergegen tut sich nunmehr Widerstand von Gastwirtinnen und Gastwirten sowie Gästen unter dem Motto, „WIR GASTWIRTINNEN UND GASTWIRTE WEHREN UNS GEGEN UNSERE EXISTENZVERNICHTUNG!!! – GEMEINSAM GEGEN DAS NRW-RAUCHVERBOT!!!“, auf.

Gerd Bouge´, Inhaber des Bistros „KIEK IN“, Bischofstraße 43, 52223 Stolberg-Büsbach, und Kolleginnen und Kollegen, sowie der Unterzeichner laden zur Medienkonferenz über die EINLEITUNG EINER BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSBESCHWERDE GEGEN DAS GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZES NRW und zur Möglichkeit des Mitunterschreibens dieser Verfassungsbeschwerde alle Kolleginnen und Kollegen (Gastwirtinnen und Gastwirte sowie alle mündigen Gäste) recht herzlich ein.

Die Medienkonferenz findet am MONTAG, DEN 14. JANUAR 2013, 15.00 UHR, IM BISTRO „KIEK IN“, BISCHOFSTR. 43, 52223 STOLBERG-BÜSBACH statt. Dort wird den Medien die Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde präsentiert und allen, die diese noch mitunterzeichnen wollen, erhalten dort dann Gelegenheit dazu.

Die Beschwerde wird dann am 15. Januar 2013 an das Bundesverfassungsgericht gesendet. Bundesverfassungsgerichtsbeschwerden sind kostenfrei! Ein Rechtsanwalt zur Beschwerdeführung ist nicht vorgeschrieben!

Die Beschwerde wird gegen die komplette und ersatzlose Streichung des bis zum 1. Mai 2013 gültigen § 4 im Nichtraucherschutzgesetz des Landes NW gerichtet, der bis dato beinhaltet, dass den Gaststättenbetreibern freigestellt ist, in ihren Einrichtungen abgeschlossene Räume, in denen das Rauchen gestattet ist (war), zur Verfügung zu halten, wenn die Flächen des als Raucherzone genutzten Raumes nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nimmt (nahm). Ferner wird die Beschwerde dagegen gerichtet, dass ebenfalls ersatzlos mit gestrichen worden ist, dass die Rauchverbote auch dann nicht gelten, soweit Gaststätten im Einzelfall ausschließlich für geschlossene Gesellschaften zur Verfügung stehen (standen). Das Rauchen ist bis zum 1. Mai 2013 auch gestattet, wenn weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche ohne abtrennbaren Nebenraum vorhanden sind (waren), zu denen Personen mit nichtvollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt per deutlicher Deklaration versperrt ist. Außerdem war dort der verabreichte Verzehr von Speisen verboten.

Der guten Ordnung halber bitten wir bei Teilnahmeabsicht um Rückmeldung entweder auf Handy-Nummer: 017 19 16 14 93 (M. Engelhardt) oder auf Festnetznummer: 02402/90 58 160 (G. & B. Bouge).

Gez. Manni Engelhardt –AK-Koordinator- & -Stones-Club-Manager-

GASTWIRTE SOWIE GÄSTE WEHREN SICH GEGEN DAS AB DEM 1. MAI 2013 IN NRW GELTENDE TOTALE RAUCHVERBOT IN KNEIPEN!

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19 Antworten zu GASTWIRTE SOWIE GÄSTE WEHREN SICH GEGEN DAS AB DEM 1. MAI 2013 IN NRW GELTENDE TOTALE RAUCHVERBOT IN KNEIPEN!

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  2. Antje Steffen sagt:

    Bitte bietet die Möglichkeit sich online an der Unterschriften-Aktion zu beteiligen, da nicht jeder die Möglichkeit hat an dem oben genannten Termin teilzunehmen.. ein Web-Formular oder sowas muss doch irgendwie umsetzbar sein und wird sicher viel Zuspruch finden.

    MFG Antje

  3. Andreas Mai sagt:

    Gut, dass wenigstens versucht wird im Rahmen der Möglichkeiten gegen diesen in NRW kulturtötenden Schw……. vorzugehen und sich mit anderer Meinung gehör zu verschaffen!

  4. René Schillings sagt:

    Ich bin zwar seit zwei Jahren Nichtraucher, aber dieser Schwachsinn stört mich gewaltig. Kann die Bevormundung der rauchenden Gesellschaft nicht nachvollziehen. Es ist absolut okay, wenn in Restaurant-Betrieben nicht geraucht werden darf, aber beim Kneipen-Bierchen hört es auf.

  5. Günter Buhr sagt:

    Ich bin gegen die Bevormundung von Rot/Grün was die Raucherkneipen angeht.

    • Udo R. sagt:

      Wir Piraten der Crew 13 werden jeden Bürger der gegen Bevormundung des Staates ist gerne unterstützen.
      Die Piratenpartei Stolberg hatte sich bereits gegen dieses Verbot ausgesprochen.
      Wir sind für den Schutz unserer reihnischen Kneipentraditionen.

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  8. Claßen,Reinhard sagt:

    Die Politiker fordern doch immer,daß der Bürger mehr Eigenverantwortung
    übernimmt.Sind wir eigentlich nur noch Steuerzahler?Es ist an der Zeit,das wir uns
    massiv gegen diese Schwachsinnigkeiten und Gängeleien wehren!

  9. Pingback: Club-News vom 9. Januar 2013 | Rolling Stones Club Aachen / Stolberg

  10. Horst Neuber sagt:

    Hey, das sog. Nichtraucherschutzgesetz ist eine von etlichen Massnahmen der Politik den bürger zu bevormunden. Ich wünsche mir, das gegen weitere parteipolitisch veranlasste Entscheidungen der sog. freie Bürger aufsteht und mit Gleichgesinnten sich erhebt um Beschwerde einzulegen nach dem Motto: Zus. sind wir stark!!! und kippen vielleicht auch das Verbot des Kippengenuss in Kneipen.

  11. hartmann heinz-bernd aus solingen sagt:

    es ist doch verückt:ich :habe hier zwei stamm kneipen,mit seperaten raucher und nicht raucher räumen wirklich voneinander strenng getrennt.sogar mit seperatem eingang
    merkwürdig ist nur! dass im raucher bereich immer sehr viel nichtraucher sind,und der nichraucher bereich kaum genutzt wird.komisch oder.
    macht weiter so wenn ich irgedwie helfen kann lasst es mich wissen
    viele grüße heinz

  12. Schwarzer sagt:

    Für alle, die keine Lust mehr haben, sich bevormunden und gängeln zu lassen und sich überall das Rauchen verbieten lassen müssen, habe ich einen kleinen Hoffnungsschimmer: Ich habe heute beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eine Onlinepetition eingereicht, die Ende Februar 2013 veröffentlicht wird. Ich fordere in meiner Petition, dass eine bundesweite gesetzliche Regelung getroffen wird, die eine weitere soziale Ausgrenzung von Rauchern untersagt. Meine Petition, welche in Kürze veröffentlicht wird, hat die ID-Nummer: 39995. Wer möchte kann diese Petition ab Ende Februar mit unterzeichnen. Alles was man tun muss ist, auf die Internetseite des Petitionsausschußes des Deutschen Bundestages zu gehen, die Petition mit der ID-Nummer 39995 zu suchen und dort ein Benutzerkonto einrichten um meine Petition zu Unterstützen. Es ist ganz leicht online möglich. Allerdings sollten die Raucherinnen und Raucher anfangen sich zu wehren, den sonst darf man irgendwann nichteinmal mehr in seiner eigenen Wohnung rauchen. Also Leute, Wehrt Euch endlich.

    K. Schwarzer den 19.02.2013

  13. Rein van Bergen sagt:

    Rauchverbot in extra gekennzeichneten Speisegaststätten ? Völlig okay !
    Rauchverbot in der “normalen” Eckkneipe ? Vollkommen daneben und unmöglich !
    In meiner Stadt ist der Schadstoffausstoß aller Kfz nachweisbar erhöht. Diesen Mist atme ich ungewollt jeden Tag ein. Über mir starten/landen die Flugzeuge von/nach DÜSS-Lohausen. Ungewollt bekomme ich den ausgestoßenen Kerosindreck ab. Was ist eigentlich seitens der ROT/GRÜNEN gegen den jährlich stattfindenden Pollenflug zum Nachteil aller Pollenallergiker geplant ? Typisch: der DEUTSCHE fällt ´mal wieder von der einen Extreme in die andere. Das kann er ja nachweislich gut !
    Menschenskind: Leben und leben lassen. Zum 1. Mai sollten die trägen Raucher sich nicht in ihre Raucherzellen verkriechen und paffen, sondern anstatt zur Gewerkschaftslaberei im Stadtpark zu trotteln, bundesweit ´ne GROOßDEMO starten, um zu zeigen, wer hier im Lande der eigentliche Souverän ist.
    Demnächst zahlen wir für unsere körperlichen Methan-Abgänge auch noch eine Sondersteuer (Ozonloch). Mal bitte über Alles einmal nachdenken, bevor ihr Atemsteuer abdrücken müsst, Leute .

  14. wilfried fichtner sagt:

    et hät noch immer jod jejange , sagt der kölsche !!!!
    aber, mal ehrlich ? was sollen die bürger noch von den sogenannten
    zum wohle des volkes gewählten vertretern halten ? sie schöpfen erst
    ihre ( partei ? oder eigene ?) taschen voll und dann fragt man sich wie
    kann ich den bürger entmündigen ? es ist doch uns ,,bürgern” überlassen
    welche partei ich wähle , oder was ich rauche oder trinke, oder was ich für ein auto
    fahre . wo , mit wem ,und was entscheiden wir bei der nächsten wahl !!!! denkt dran !!

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