Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage,
am heutigen Tage (Freitag, d. 08. April 2022) steht im HAMBURGER STONES-FREITICKET-PROZESS (https://www.stones-club-aachen.com/?s=hamburg),
wie das Online-Magazin
mitteilt, nach einer viermonatigen Verhandlungsdauer um die Vergabe von Freikarten für das Hamburger Rolling-Stones-Konzert aus 2017 das Urteil des Landgerichts zu erwarten an.
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf den Beitrag.
> https://www.gmx.net/magazine/regio/hamburg/freikarten-hamburger-stones-konzert-urteil-erwartet-36761302 !
Sobald das Urteil verkündet ist, werden wir es in diesem Beitrag veröffentlichen.
Es ist soeben eingetroffen!
SAT1
Geldstrafen und Freispruch in Stones-Ticket-Affäre
08. April 2022 17:15
Hamburg (dpa/lno) –
Der ehemalige Bezirksamtsleiter Harald Rösler wartet im Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlung. Axel Heimken/dpa
Zum Auftakt ihrer «No Filter»-Europatournee hatten die Rolling Stones am 9. September 2017 vor mehr als 80.000 Fans im Stadtpark gespielt. Es sei das bislang größte Konzertereignis in Hamburg überhaupt gewesen, sagte der Vorsitzende der Strafkammer, Sönke Pesch. Dass die legendäre Rockgruppe auf der Festwiese auftreten konnte, sei von höherer Stelle unter Beteiligung des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) entschieden worden. Die Bezirksamtsleitung habe sich ab Anfang März 2017 nicht um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Veranstaltung kümmern sollen.
Rösler habe als Basisgebühr für die Nutzung der Festwiese einen Betrag von 200.000 Euro ermitteln lassen. Dieser sei später auch vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart worden. Die Regelung sei für die Stadt sehr günstig gewesen. Es könne keine Rede davon sein, dass Rösler damit der Stadt geschadet und sich der Untreue schuldig gemacht habe, betonte der Richter. Die beiden anderen Deutschland-Konzerte der Rolling Stones in München und Düsseldorf seien für die Veranstalter deutlich lukrativer gewesen.
In den Verhandlungen mit der Veranstaltungsagentur habe Rösler zunächst 300 Freikarten gefordert. Schließlich einigte man sich auf 100 Freikarten und 300 weitere Kaufoptionen. Die Tickets hätten jedoch keinen Einfluss auf die Festsetzung des Nutzungsentgelts für die Veranstaltungsfläche gehabt. Darum habe sich der Bezirksamtschef auch nicht der Bestechlichkeit schuldig gemacht. Einen Empfang vor Beginn des Konzerts, an dem der Bezirksamtschef und seine Frau teilnahmen, sowie die Annahme von zwei Freikarten in diesem Zusammenhang beanstandete die Kammer nicht. Rösler habe Repräsentationspflichten wahrgenommen. Einen persönlichen Vorteil habe er dagegen durch die Annahme von vier weiteren Freikarten gehabt, die er an eine befreundete Familie weitergegeben habe.
Den Vorwurf der Vorteilsgewährung begründete das Gericht mit der Verteilung der übrigen Freikarten an «Freunde des Hauses», wie es Rösler seiner Sekretärin diktierte. Der Wert der Tickets habe insgesamt 14.743,90 Euro betragen. Diese Summe wird laut Urteil von dem Angeklagten eingezogen. Dem Bezirksamtschef und seinem Stellvertreter sei bewusst gewesen, dass die Behörde einen solchen Betrag nicht annehmen durfte. Der Stellvertreter habe darum Mitte Mai 2017 eine nachträgliche Genehmigung als Spende zurückdatiert, die der Chef abzeichnete.
«Sie wussten ganz genau, dass das nicht in Ordnung war», sagte der Richter zu den beiden Angeklagten. «Jeder Kundenzentrums-Mitarbeiter weiß, dass er nicht einen Pralinenkasten einer betagten, dankbaren Bürgerin annehmen darf, nicht mal zu Weihnachten.» Röslers Stellvertreter habe sich damit der Beihilfe schuldig gemacht. Zudem habe er drei Freikarten bekommen und damit den Tatbestand der Vorteilsannahme erfüllt. Der 50-Jährige muss zudem den Wert der Tickets, insgesamt 505,20 Euro, an die Justizkasse zahlen.
Das Gericht hielt auch die Weitergabe von Kaufkarten an drei Staatsräte für unrechtmäßig. Rösler habe auch in diesem Fall eine Vorteilsgewährung begangen, denn eine Kaufoption für ein Konzert, das innerhalb von Stunden ausverkauft war, sei ein Vorteil gewesen. Eine ehemalige Staatsrätin war bereits Ende 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt worden (Az.: 255 Ds 200/18). Das Urteil wegen Vorteilsannahme und der Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende Richter hielt Rösler weitere Handlungen vor, ohne sie strafrechtlich zu bewerten. Nach Bekanntwerden der Freikartenaffäre im Oktober 2017 habe der Amtsleiter in einer Sprachregelung die Tickets zu Arbeitskarten «aufgemotzt». Bezirksamtsmitarbeiter, die tatsächlich beim Konzert tätig waren, seien allerdings mit einem einfachen Bändchen auf das Gelände gekommen. Außerdem habe Rösler in zwei Kleinen Anfragen von Abgeordneten der Linken und der CDU wahrheitswidrige Angaben gemacht. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
© dpa-infocom, dpa:220407-99-836731/6
Hallo Manni, hallo Stones-Club,
leider konnte ich an der öffentlichen Verhandlung (Urteilsverkündung) aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen.
Hier kommt mein Link in Ergänzung zur Berichterstattung, der sicherlich lohnenswert ist, anzuklicken.
> https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-affaere-um-rolling-stones-tickets-ex-behoerdenchef-verurteilt-a-84ed1920-aeec-4f34-ae85-f674837704a3#ref=rss !
Ja, lieber Manni, leider hast Du mit dem Hornberger Schießen recht behalten. Ich sehe es auch so.
Hanna Tabolski