Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer Homepage,
in der HAMBURGER STONES-TICKETAFFÄRE (https://www.stones-club-aachen.com/?s=hamburger+stones-ticket-aff%C3%A4re) hat unser Stones-Club-Mitglied Hanna Tabolski (https://www.stones-club-aachen.com/?s=hanna+tabolski) am 28.08.2024 mitgeteilt, dass das Hamburger Landgericht das Berufungsverfahren gegen eine ehemalige Staatsrätin der Finanzbehörde wegen der Annahme von zwei Karten für ein Konzert der Rockband vorläufig eingestellt hat.
Hanna hat Bezug auf einen entsprechenden Beitrag in einem bekannten Magazin genommen, da sie an der Prozessteilnahme verhindert war. Dafür sagen wir ihr ein herzliches Dankedschön!
Hamburger Konzertkarten-Affäre
Gericht stellt Verfahren wegen Rolling-Stones-Tickets ein
Eine Mitarbeiterin der Hamburger Finanzbehörde nahm Karten für »die härteste Band der Welt« an. Ihr Verfahren wird zu den Akten gelegt, doch sie ist nicht die einzige, gegen die die Behörden vorgehen.
Rolling-Stones-Frontman Mick Jagger beim Konzert im Hamburger Stadtpark Foto: Carsten Rehder/ dpa
Eine Affäre um Tickets für die Rolling Stones geht wohl zu Ende: Das Hamburger Landgericht hat das Berufungsverfahren gegen eine ehemalige Staatsrätin der Finanzbehörde wegen der Annahme von zwei Karten für ein Konzert der Rockband vorläufig eingestellt, teilt das Gericht mit. Dafür zahlt die Angeklagte eine Geldauflage in niedriger fünfstelliger Höhe, also mindestens 10.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, einen Vorteil angenommen und eine Untergebene zu einer Straftat verleitet zu haben.
Nachspiel zu Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark
Hintergrund ist ein Open-Air-Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark im Jahr 2017. Laut früherem Urteil des Hamburger Landgerichts hatte der ehemalige Bezirksamtsleiter vom Veranstalter 100 Freikarten erhalten und diese später vor allem an Behördenbedienstete weitergegeben.
2019 hatte ein Amtsgericht die Mitarbeiterin der Finanzbehörde zu einer Geldstrafe von rund 20.000 Euro verurteilt. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil waren sowohl die Frau als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, sodass sich das Landgericht mit dem Sachverhalt befasste.
Frau war geständig
In der Verhandlung habe die Frau die Vorwürfe »erneut vollumfänglich eingeräumt«, erklärte das Gericht. Demnach nahm sie vom damaligen Chef des Bezirksamts Nord das Angebot von zwei Kaufkarten an. Die Tickets entstammten einem Kontingent, das vom regulären Verkauf ausgenommen war. Außerdem unterzeichnete die Angeklagte als Disziplinarvorgesetzte ein rückdatiertes Schreiben. Darin gestattete sie dem Bezirksamtsleiter, an einem Empfang vor dem Konzert teilzunehmen und vier Freikarten an Bekannte weiterzugeben.
Unter anderem aufgrund der seit dem Amtsgerichtsurteil verstrichenen Zeit sei das Verfahren daher gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt worden.
Anstatt, wie ich es in meinem Kommentar eingefordert hatte, die Täter und Täterinnen angemessen zu bestrafen, gibt es jetzt seitens der Justiz wieder einen faulen Kompromiss. Das Hamburger Landgericht hat das Berufungsverfahren gegen die ehemalige Staatsrätin der Finanzbehörde wegen der Annahme von zwei Karten für ein Konzert der Rolling Stones eingestellt. Da glaube noch jemand an Recht und Gerechtigkeit. Pfui Teufel…
Bruno Habetz